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Grenzüberschreitende Besteuerung: grenzenlos gut beraten
Sie sind Inländer mit ausländischen Einkünften und suchen einen Partner, der auf die besonderen Besteuerungsverfahren, die sich hieraus ergeben, spezialisiert ist? Bei Schraven & Partner sind Sie in den besten Händen – wir begleiten Sie professionell und persönlich auch über nationale Grenzen hinaus! Die Beratung auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Besteuerung nimmt bei uns einen besonderen Schwerpunkt ein.
Natürliche Personen mit ausländischen Einkünften, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen laut Welteinkommensprinzip der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht – doch welche Besonderheiten sind hier zu beachten? Wie sind ausländische Einkünfte in der Steuererklärung zu berücksichtigen? Und welche Fallstricke können sich im Rahmen grenzüberschreitender Sachverhalte ergeben? Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Versteuerung der Einkünfte im Inland, eine Beratung über die Versteuerung der Einkünfte im Ausland kann von uns nicht erbracht werden.
Auch für Firmen gehören heute grenzüberschreitende Sachverhalte zur alltäglichen Praxis. Dieses betreffen umsatzsteuerliche Sachverhalte für Lieferungen in das oder aus dem Ausland, die Entsendung von Arbeitnehmer ins Ausland, die Gründung von Betriebsstätten oder von Tochtergesellschaften im Ausland usw.. Auch bei diesen steuerlichen Fragestellungen können wir Ihnen beratend zur Seite stehen.