Seitenbereiche

Mit uns halten Sie den Kurs
und Ihre Ziele im Blick!

Bücherregal
Inhalt

Reinvestitionsfristen erneut verlängert

Investitionsabzugsbeträge

Kleine und mittlere Betriebe können für die künftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Güter des Anlagevermögens einen den steuerpflichtigen Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag bilden. Die Wirtschaftsgüter müssen normalerweise bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft bzw. hergestellt werden. Andernfalls ist die Investitionsrücklage wieder aufzulösen.

Erneute Verlängerung

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängerte der Gesetzgeber die Reinvestitionsfristen um ein weiteres Jahr. Für alle ab 2017 gebildete Investitionsabzugsbeträge endet die Frist für die Anschaffung des entsprechenden Wirtschaftsguts, für das der Abzugsbetrag gebildet wurde, Ende 2023 (§ 52 Abs. 16 Satz 3,4,5 Einkommensteuergesetz/EStG).

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: Maksym Yemelyanov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit unserer langjährigen Erfahrung
und unserem Weitblick sind
Sie auf der sicheren Seite!

Leuchtturm Brandung
Logo: Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Standort Essen

Standort Essen

Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Standort Essen

Alfredstrasse 68-72
45130 Essen Deutschland



Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Beratungsstelle Schermbeck

Weitere Beratungsstelle Schermbeck

Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Beratungsstelle Schermbeck

Mittelstraße 76
46514 Schermbeck Deutschland



Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.