Seitenbereiche

Mit uns halten Sie den Kurs
und Ihre Ziele im Blick!

Bücherregal
Inhalt

Grenzüberschreitende PKW-Überlassung

EuGH-Urteil 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 20.1.2021 C 288-19) der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, dass die unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung einen tauschähnlichen Umsatz darstellt, der grundsätzlich Umsatzsteuer auslöst, widersprochen. Dies hat u. a. wesentliche Auswirkungen für ausländische Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer im Inland einen Dienstwagen überlassen.

Bisherige Regelung

Bisher hat die Finanzverwaltung als Ort der sonstigen Leistung immer den Wohnsitz des Arbeitnehmers herangezogen (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 Umsatzsteuergesetz/UStG). Der EuGH hat nun abschließend klargestellt, dass diese Ortsregelung bei einer unentgeltlichen Überlassung keine Anwendung findet. Stattdessen greift die B2C-Grundregel, das heißt, der Ort der sonstigen Leistung ist der Sitz des Unternehmens nach § 3a Abs. 1 UStG.

Beispiel

Arbeitgeber A aus Österreich überlässt dem Angestellten A aus Deutschland einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich. Ort der sonstigen Leistung wäre dann Österreich, nicht Deutschland. Daher ist die Dienstwagenüberlassung in Deutschland nicht steuerbar.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: terovesalainen - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit unserer langjährigen Erfahrung
und unserem Weitblick sind
Sie auf der sicheren Seite!

Leuchtturm Brandung
Logo: Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Standort Essen

Standort Essen

Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Standort Essen

Alfredstrasse 68-72
45130 Essen Deutschland



Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Beratungsstelle Schermbeck

Weitere Beratungsstelle Schermbeck

Schraven & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Beratungsstelle Schermbeck

Mittelstraße 76
46514 Schermbeck Deutschland



Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.